Das AnKa Sozialversorgungsmodell.
Das AnKa Versorgungswerk begünstigter Arbeitnehmer ist eine rechtmäßige soziale Einrichtung und unterstützt bedürftige Personen im Versorgungsfall bei Arbeitslosigkeit, Altersarmut und Sozialbedürftigkeit auf Grund von Nichtbeschäftigungszeiten, oder wenn der Begünstigte aus besonderen Gründen in eine wirtschaftliche Notlage geraten ist. Der Begünstigte erhält keinen Rechtsanspruch auf eine finanzielle Unterstützung durch den Arbeitgeber noch durch das AnKa Versorgungswerk, noch kann er eine Teilung des Vermögens der Gesamthandgemeinschaft AnKa Versorg-ungswerk Begünstigter verlangen. Näheres dazu regelt das Bürgerliche Gesetzbuch §§ 705 bis 740 BGB.
Das AnKa Versorgungswerk finanziert sich aus freiwilligen monatlichen Beiträgen der Arbeitgeber Begünstigter zur finanziellen Versorgung Bedürftiger. Diese monatlichen freiwilligen Beiträge der Arbeitgeber werden Vermögen der AnKa-Gesamthandgemeinschaft begünstigten Arbeitnehmer, zur finanziellen Unterstützung der Begünstigten im Versorgungsfall bei Arbeitslosigkeit, Altersarmut oder Sozialbedürftigkeit auf Grund von Nichtbeschäftigungszeiten oder wenn der Begünstigte durch besondere Umstände in eine wirtschaftliche Notlage geraten ist.
Da dem Beschäftigten als Begünstigter die monatlichen freiwilligen Beiträge des Arbeitgeber zum AnKa Versorg-ungswerk nicht als Arbeitsentgelt zufließen, andererseits aber beim Arbeitgeber als Betriebsausgabe vom Finanzamt als freiwillige Aufwendung zur sozialen Sicherung anerkannt werden, wenn diese betrieblich veranlasst sind, bleiben diese freiwilligen monatlichen Beiträge des Arbeitgebers steuer- und sozialabgabenfrei. Hiervon profitieren alle Beteiligten.
|